Bundesnetzagentur

 

 

 

Änderungen nach dem Lieferantenwechsel

Durch den Strom- bzw. Gaslieferantenwechsel kann es nicht zu

Lieferunterbrechungen kommen. Sie müssen also keine Angst haben. Auch bei

einer zeitlichen Verzögerung des Lieferantenwechsels wird der Kunde

ununterbrochen mit Strom und/oder Gas beliefert. Zähler oder Leitungen werden

beim Energielieferantenwechsel nicht aus- oder umgebaut. Der örtliche

Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, sich weiterhin um die Wartung des Strom-

bzw. Gasversorgungsnetzes zu kümmern und ist Ihr Ansprechpartner bei Störungen

im Versorgungsnetz. Mit Beginn der Energieversorgung durch den neuen Lieferanten

wird die Strom- bzw. Gaslieferung zu den Konditionen des neuen Energieversorgers

durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsumstellung erhalten Sie die Rechnung

von Ihrem neuen Energielieferanten. Die Aufforderung zur Zählerablesung erhalten

Sie in der Regel weiterhin von Ihrem Netzbetreiber.