Bundesnetzagentur
Änderungen nach dem Lieferantenwechsel
Durch den Strom- bzw. Gaslieferantenwechsel kann es nicht zu
Lieferunterbrechungen kommen. Sie müssen also keine Angst haben. Auch bei
einer zeitlichen Verzögerung des Lieferantenwechsels wird der Kunde
ununterbrochen mit Strom und/oder Gas beliefert. Zähler oder Leitungen werden
beim Energielieferantenwechsel nicht aus- oder umgebaut. Der örtliche
Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, sich weiterhin um die Wartung des Strom-
bzw. Gasversorgungsnetzes zu kümmern und ist Ihr Ansprechpartner bei Störungen
im Versorgungsnetz. Mit Beginn der Energieversorgung durch den neuen Lieferanten
wird die Strom- bzw. Gaslieferung zu den Konditionen des neuen Energieversorgers
durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsumstellung erhalten Sie die Rechnung
von Ihrem neuen Energielieferanten. Die Aufforderung zur Zählerablesung erhalten
Sie in der Regel weiterhin von Ihrem Netzbetreiber.